På vår webbplats använder vi cookies som gör att ditt besök ska fungera bättre. Genom att surfa vidare godkänner du att vi använder cookies. Mer om cookies.
Der Auftrag ist klar umrissen: Das Amt unterstützt einerseits Gläubiger, die eine fällige Zahlung nicht erhalten haben, berät andererseits aber auch säumige Schuldner. Wir sorgen überdies dafür, dass Zahlungen in rechtssicherer Weise eingefordert werden. Die schwedische Regierung erteilt jedes Jahr Weisung, wie unser Auftrag auszuführen ist und was jeweils Vorrang hat.
Die Auftragserteilung erfolgt durch die Verordnung über Weisungen an das Amt für Beitreibung. Diese regierungsamtliche Vorschrift beschreibt unsere Aufgabenverteilung für das jeweilige Geschäftsjahr, und was dabei vordringlich ist. Die Aufträge:
Diese Aufträge teilen wir uns mit zwei anderen Behörden: der Steuerverwaltung (Skatteverket) und dem schwedischen Zoll (Tullverket).
Laut unserem Auftrag setzen wir die Befriedigung einer Geldforderung durch, wenn der Schuldner nicht zahlt und der Gläubiger uns um die Mitwirkung an der Beitreibung ersucht. Gläubiger können sein: Behörden, Kommunen, Unternehmen oder Privatpersonen.
Andererseits können wir auch dem Schuldner Beistand leisten. Und wir tragen dafür Sorge, dass ein Beitreibungsverfahren nach Recht und Gesetz abläuft. Dazu gehören vorbeugende Aufklärung, Schuldenerlass (skuldsanering) sowie juristische Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten (wo es nicht um Beitreibung geht, etwa bei Zwangsräumung (vräkning).
Parteinahme zu Gunsten bzw. zu Ungunsten eines Beteiligten ist bei uns strikt ausgeschlossen.
Was sonst noch zu unseren Aufgaben gehört, verdeutlichen nachstehende Beispiele:
På svenska
Blanketter/Trycksaker
Telefonnummer till växel och kundservice:
0771-73 73 00
Måndag-fredag klockan 8-16.