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Wenn Sie Schulden haben und nicht zahlen, können Sie sich einen Säumniseintrag (betalningsanmärkning) einhandeln. Für solche Einträge sind die Wirtschaftsauskunfteien (kreditupplysningsföretag) zuständig. Sie sind die Ansprechstelle, wenn Sie Fragen zum Grund eines Eintrags haben.
Angenommen, Sie sind in Schulden geraten und zahlen nicht, dann kann der, der die Forderung gegen Sie hat (Gläubiger), das Amt für Beitreibung (Kronofogden) um Beistand ersuchen. Das Amt nimmt Sie alsbald in sein Schuldnerregister auf. Aus dem kann die Auskunftei dann Informationen über Sie abrufen: Sie bekommen einen Säumniseintrag.
Über Privatpersonen, die keine Gewerbetreibende sind, erteilen wir in öffentlichen Verfahren Auskünfte über Schulden – wie etwa Steuerschulden, Geldbußen oder Unterhaltsschulden – erst dann, wenn die Fälligkeitsfrist (avi-tiden) überschritten wird und die Schuld fortbesteht. Praktisch bedeutet das: Privatpersonen haben noch zwei Wochen Zeit, bevor etwa eine Steuerschuld einen Säumniseintrag auslöst.
Das ist recht einfach: Sie richten eine Anfrage an die betreffende Auskunftei.
Das Amt für Beitreibung selbst kann auf Anfragen zu Säumniseinträgen nicht eingehen. Der Grund: Einträge können durch Vorgänge veranlasst sein, auf die das Amt keinen Einfluss hat.
Die Löschung von Einträgen ist Sache der Auskunfteien
Ergänzende Hinweise
Blanketter/Trycksaker
Telefonnummer till växel och kundservice:
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Måndag-fredag klockan 8-16.