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Für Ihre bei uns anhängigen Schulden ebenso wie für andere Rechtssachen, zum Beispiel Räumungsklagen, können unter Schutz vor Offenlegung gestellt werden. In solchen Fällen geben wir keine Angaben zu einer Sache weiter.
Geheimnisschutz kann man nicht beantragen. Vielmehr werden Ihre Schulden bei uns automatisch zur Verschlusssache (VS), wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Die Auskunfteien müssen Sachen mit solchen Geheimhaltungseinstufungen aus ihren Registern streichen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Nur Schuldensachen, die bei uns zur Beitreibung anhängig waren, sind VS-fähig. Seit dem 1. Dezember 2018 sind neue Geheimnisschutz-Regeln in Kraft.
Um schuldenbezogene Angaben unter Geheimnisschutz zu stellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Haben Sie in der Fälligkeitsfrist Schulden – wie etwa Steuerschulden, Geldbußen oder Unterhaltsschulden (so genannte allgemeine Schulden) – beglichen, dann tritt für diese stets Geheimnisschutz ein. Diese Regelung gilt allerdings nur für natürliche Personen, die keine Gewerbetreibenden sind, und nur für Schulden gegenüber Staat, Landkreisen (landsting) und Gemeinden, und soweit diese Schulden nach dem 1. Dezember 2018 beim Amt für Beitreibung registriert wurden.
Die Geheimnisschutzregeln gelten aber auch für Fälle, wo in den zwei Folgejahren weitere Schulden hinzukommen. Haben Sie Ihre Schuld erst nach Ablauf der Fälligkeitsfrist beglichen, und ziehen eine neue Schuld auf sich, so verliert die vorige Schuld den Geheimnisschutz erst dann, wenn Sie die hinzugekommene Schuld nicht in der Fälligkeitsfrist begleichen.
Bestimmte Angaben, die dem Amt für Beitreibung einmal vorlagen, können keinen Geheimnisschutz bekommen. Es handelt sich um Schulden gegenüber Privaten und Unternehmen. Solche Schulden werden bei uns per Beschluss (utslag) festgestellt. Sie sind vom Geheimnisschutz ausgeschlossen.
Auch andere Beschlüsse, zum Beispiel über einen Ermittlungsbericht zu Ihren Vermögensverhältnissen oder ein Beschluss über Zwangsräumung, werden nie VS-Sachen. Sie als Schuldner können solche Beschlüsse vermeiden, indem Sie die Schulden schnellstmöglich abtragen. Damit entfallen dann auch unsere Ermittlungen.
Fehlen Ihnen die Voraussetzungen, dann unterliegen Ihre Schulden der Offenlegung.
Mehr Informationen sowie ein Verzeichnis der Wirtschaftsauskunfteien finden Sie auf der Internetseite des Datenschutzamtes (Integritetsskyddsmyndigheten).
Ergänzende Hinweise
Blanketter/Trycksaker
Telefonnummer till växel och kundservice:
0771-73 73 00
Måndag-fredag klockan 8-16.